Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 13. Dezember 2010
§ 14

§ 14 – Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, normal normal Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder normal normal missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen normal normal normal arabic vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. (2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht entzogen war, normal normal zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt, oder normal normal wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes begangen wurden. normal normal normal arabic Im Falle des Satzes 1 Nummer 3 bleiben § 13 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und § 13a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b unberührt.

Kurz erklärt

  • Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein ärztliches Gutachten anfordern, wenn Verdacht auf Drogenabhängigkeit besteht.
  • Dies gilt auch, wenn jemand Betäubungsmittel illegal besitzt oder besessen hat.
  • Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist erforderlich, wenn die Fahrerlaubnis wegen Drogenmissbrauchs entzogen wurde.
  • Das Gutachten soll klären, ob die Person weiterhin abhängig ist oder Drogen konsumiert.
  • Wiederholte Verkehrsverstöße können ebenfalls zur Anordnung eines Gutachtens führen.